Wohnungspolitisches Handlungsprogramm „Wohnen in München V“
Wohnungsbauoffensive 2012 bis 2016
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Versorgung der Bürger mit bezahlbarem Wohnraum. Die Attraktivität und der wirtschaftliche Erfolg der Landeshauptstadt München führen dazu, dass die Bevölkerungszahl bis 2030 um rund 10 Prozent wachsen wird. Die Stadt ist deshalb aufgefordert, den Anteil an preiswertem Wohnraum zu schützen und den Neubau von Wohnungen zu fördern. Nicht nur die Einwohnerzahlen steigen, sondern auch die Ansprüche an Wohnraum und zwar von rund 25 m² im Jahr 1970 auf aktuell rund 40 m² je Münchner bzw. Münchnerin.
Ein wichtiger Beitrag dazu ist das vom Stadtrat bereits im Februar 2012 beschlossene wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München V“, in dem die Zielvorgaben
der Münchner Wohnungspolitik fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Seit dem Jahre 1989 gibt es das Programm; seitdem sind rund 115.000 neue Wohneinheiten in München fertiggestellt worden.
Mit dem Programm „Wohnen in München V“ sollen durch Schaffung von neuem Baurecht jährlich 3.500 Wohneinheiten gebaut und 1.800 gefördert werden.
Das zusätzliche Baurecht soll unter anderem durch Nachverdichtung und Umwandlung von Gewerbe- in Wohngebiete erreicht werden. Dabei wird zum ersten Mal eine Erhöhung der Förderquote durch Grundstücksankauf ermöglicht.
Zudem sind deutliche Verbesserungen für Genossenschaften und Baugemeinschaften vorgesehen. Auch Einkommensgrenzen werden der Inflationsentwicklung angepasst.
Mit der Erhöhung des Fördermittelrahmens von 625 auf 800 Mio. Euro für den genannten Zeitraum wird ein deutliches Zeichen dafür gesetzt, dass die Schaffung und Sicherung von Wohnraum in München Priorität hat. Der Anteil der geförderten Wohnungen auf städtischen Flächen soll 50 Prozent nicht übersteigen, auf privaten Flächen sollen aber mindestens
30 Prozent entstehen.
Ziele der Wohnungsbauoffensive sind die
a) Weiterentwicklung der großen städtischen Planungsgebiete für ein kontinuierliches
Angebot an Wohnbauflächen
b) Beschleunigung der Fördermittelvergabe und Steigerung des geförderten Wohnungsbaus
c) Verstärkte Anstrengungen bei den Grundstücksausschreibungen.
Die bewährte „Münchner Mischung“, ein breites Spektrum unterschiedlicher Einkommensgruppen und entsprechender Wohnungsangebote in allen Neubaugebieten, soll erhalten bleiben.
Angesichts der Flächenknappheit in der Landeshauptstadt sollen Grundstücke für insgesamt 150 geförderte Wohnungen jährlich nach Möglichkeit angekauft werden.
Die Stadt hat folgende staatliche und kommunale Förderprogramme aufgelegt:
Einkommensorientierte Förderung (EOF)
(Fördermittelgeber: Bund/Land/Stadt,
Förderung durch staatliche und städtische Darlehen)
Die Förderung von Mietwohnraum in diesem Programm besteht aus einer Grundförderung mit Darlehen für den Bauträger und einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung für die begünstigten Haushalte.
„München Modell Miete“ sowie „Genossenschaften“
(Fördermittelgeber: Stadt,
Förderung durch städtische Darlehen)
Diese Angebote richten sich an Wohnungssuchende, die über ein mittleres Einkommen verfügen und innerhalb der Einkommensgrenze gemäß Artikel 11 Bayerisches Wohnungsraumförderungsgesetz (BayWoFG) liegen. Hier sollen vor allem Familien mit Kindern unterstützt werden, für die es einen erhöhten zusätzlichen Einkommensfreibetrag von € 5.000,00 je Haushalt gibt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Mieter seinen Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz mindestens seit drei Jahren ohne Unterbrechung in München hat.
„München Modell Eigentum“
(Fördermittelgeber: Staat,
Förderung nur für Selbstnutzer über staatliche Darlehen)
Das „München Modell“ bietet für Haushalte mit mittlerem Einkommen (bis zu Stufe IV) günstige familiengerechte Eigentumswohnungen in großen Münchner Neubaugebieten an.
Kommunales Wohnungsbauprogramm „KomPro“
Der Münchner Stadtrat hat das Kommunale Wohnungsbauprogramm beschlossen, um den durch Bund und Land geförderten Sozialen Wohnungsbau zu ergänzen. Es handelt sich hierbei um ein zusätzliches Angebot der Stadt München.
„KomPro A“
(Fördermittelgeber: Stadt,
Förderung durch städtisches Darlehen)
Der Bauherr erhält als Finanzierungshilfe ein städtisches Darlehen. Diese ist in der Höhe so bemessen, dass es bei einem Eigenkapitaleinsatz von 25 Prozent die Finanzierung und die dauerhafte Wirtschaftlichkeit während der Bindungszeit sicherstellt.
„KomPro B“
(Fördermittelgeber: Stadt,
Förderung durch städtisches Darlehen)
Die kommunalen Wohnungsbauprogramme, KomPro B (für Benachteiligte) und C (für Clearingzwecke) sind wirkungsvolle Instrumente zur Verbesserung der Versorgung mit Wohnraum für sozial Benachteiligte der Einkommensstufe I und sind mit einer sozialen Hausbewirtschaftung und Begleitprogramm verknüpft.
Investorinnen und Investoren mit geeignetem Grundstück erhalten einen Grundstückszuschuss, der die kalkulatorischen Grundstückskosten im Rahmen der Errichtung des geförderten Projekts auf € 150,00/m² Geschossfläche senkt.
Weitergehende Bedingungen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten die Leser unter www.muenchen.de, Stichwort: Wohnen in München.
Quelle: Landeshauptstadt München
Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
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