Paradigmenwechsel im Baumschutz
Paradigmenwechsel im Baumschutz
Der Baumschutz, insbesondere auch der Schutz älterer Bäume, hat in der Landeshauptstadt München seit jeher einen hohen Stellenwert. Bereits im Jahre 1976 wurde daher eine Baumschutzverordnung (BaumschutzV) erlassen, um die innerstädtische Durchgrünung Münchens auf Dauer zu erhalten. Große Bäume bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und auch andere Kleintiere, sie spenden Schatten und verbessern das Kleinklima und die Luftqualität für uns alle.
Die Baumschutzverordnung schützt Laub- und Nadelbäume, die in 1 m Höhe über dem Boden einen Stammumfang von 80 cm und mehr haben und mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 40 cm hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 cm ergibt.
Ausgenommen von der BaumschutzV sind Hecken, die als lebende Einfriedungen dienen und durch regelmäßigen Schnitt in Form gehalten werden, sowie Obstgehölze, mit Ausnahme folgender Arten: Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel.
Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 18. Dezember 2019 mit breiter Mehrheit beschlossen, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass der Baumschutz in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) gestärkt wird. Auslöser war, dass es im Frühjahr 2019 zu vermehrten unerlaubten Baumfällungen kam, die der Vorbereitung von Baumaßnahmen dienten. Diese Vorfälle waren auch Thema von Bürgerversammlungen und haben mehrere Stadtratsanträge sowie einen Bezirksausschussantrag ausgelöst.
Pro Jahr entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über rund 7.000 Bäume, darunter ungefähr 3.000 Bäume im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Zum Ausgleich der unerlaubten Rodungen hat die Untere Naturschutzbehörde die Neupflanzung von Gehölzen gefordert. Die Pflanzungen müssen innerhalb eines Jahres erfolgen und nachgewiesen werden. Nicht durchgeführte Pflanzungen können mit Verwaltungszwangsmitteln durchgesetzt werden. Darüber hinaus prüft die Bußgeldstelle, ob Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Die Stadtratsvorlage von Stadtbaurätin Elisabeth Merk zu verschiedenen Anträgen, in denen Fällungen von Bäumen im Zuge von Bauvorhaben kritisieret wurden, empfanden viele Stadträte als unbefriedigend, da die geforderten Bußgelder für illegale Fällungen zu niedrig seien.
Das Planungsreferat wurde nunmehr vom Stadtrat beauftragt, Kontakt mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufzunehmen um im Zuge einer Änderung der Bayerischen Bauordnung die Rechtsgrundlage zu schaffen, dass Belange des Baumschutzes eine stärkere Berücksichtigung finden können. Insbesondere bei illegalen Baumfällungen müssen entsprechende Sanktionen möglich sein, bis hin zur Zurückstellung von Bauanträgen bis zu einer gewissen Dauer.
Darüber hinaus wurde die Stadtverwaltung beauftragt, dem Stadtrat Wege aufzuzeigen, wie ein Paradigmenwechsel im Baumschutz möglich ist und wie die bestehende Rechtslage geändert werden kann, um dem Baumschutz gegenüber der Baufreiheit einen höheren Stellenwert einzuräumen.
Die städtische Baumschutzverordnung wird dahingehend ergänzt, dass der/die Eigentümer/in eines Grundstücks für jeden Baum, für den die Untere Naturschutzbehörde eine Fällgenehmigung erteilt und eine Ersatzpflanzung verfügt, eine Kaution von 750 Euro bei der Stadtkasse einzuzahlen hat, die im Falle eines Nachweises einer tatsächlich erfolgten Pflanzung zurückgezahlt wird.
Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
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