Meldeplattform für illegale Wohnraumnutzung
Meldeplattform für illegale Wohnraumnutzung
„Zweckentfremdung ist kein Kavaliersdelikt“ – unter diesem Motto hat das Sozialreferat der Landeshauptstadt München eine Informationskampagne gestartet, um die Verfolgung von Zweckentfremdungen, insbesondere durch illegale und gewerbsmäßige Vermietungen von Ferienwohnungen, zu intensivieren. Der Stadtrat hatte die Kampagne und die Einrichtung der Plattform bereits im vergangenen Jahr beschlossen.
Hierzu werden in den kommenden Wochen unter anderem Plakate im Stadtgebiet aushängen und in zahlreichen Gastronomiebetrieben Postkarten ausliegen. Gleichzeitig wurde unter der Internetadresse www.raum-fuer-muenchen.de eine Meldeplattform eingerichtet, damit Bürgerinnen und Bürger vermutete Zweckentfremdungen über ein Online-Formular schnell und unbürokratisch melden können. Eine siebenköpfige Ermittlertruppe geht den Hinweisen nach und sucht die Verdachtswohnungen auf.
„Mit der Informationskampagne soll ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass durch Zweckentfremdung dem ohnehin sehr angespannten Mietwohnungsmarkt wertvoller Wohnraum dauerhaft entzogen wird und in der Folge die Mietpreise steigen“, erläuterte Sozialreferentin Dorothee Schiwy.
Ergänzend hierzu hat der Sozialausschuss der Einführung eines IT-Fachverfahrens mit Datenbank in der zuständigen Fachabteilung zugestimmt. Damit sollen Abläufe und Bearbeitung von Zweckentfremdungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden.
Das Sozialreferat beobachtet seit Jahren eine starke Zunahme in diesem Bereich und schätzt, dass es bei rund 1.000 Wohneinheiten den begründeten Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Weitere 300 Wohneinheiten werden den Schätzungen zufolge durch sogenannte „Medizintouristen“ zweckentfremdet. Seit Ende 2017 gilt in der Landeshauptstadt eine neue Zweckentfremdungssatzung, in der unter anderem der Bußgeldrahmen von bisher 50.000 Euro auf 500.000 Euro erweitert wurde.
Weitere wichtige Änderungen sind erweiterte Auskunftspflichten für Verwalter und Vermittler als auch für Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes .Grundlage der Satzung ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), das der Freistaat im Jahr 2017 geändert hat.
Zwischen 2013 und 2016 hat das Sozialreferat 800 illegale Zweckentfremdungen im Stadtgebiet beendet. Dadurch wurde eine Wohnfläche von rund 55.000 Quadratmetern dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt. Insgesamt verhängte die Stadt im vergangenen Jahr
50 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 851.110 Euro.
Weitere Informationen unter www.raum-fuer-muenchen.de.
Autor
Erika Schindecker
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