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Wednesday, 20.11.2024

Interview: "Die Macht der Stadtgestaltungskommission"

„Interview mit Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth Merk und dem Leiter der Lokalbaukommission Cornelius Mager

„Die Macht der Stadtgestaltungskommission"

Die Kommission für Stadtgestaltung blickt auf eine langjährige Geschichte zurück.

Bereits 1886 wurde die Vorgängerinstitution gegründet: die sogenannte Künstler-Kommission. Nach dem Zweiten Weltkrieg tagte das damals in Baukunstkommission umbenannte Gremium nur im Bedarfsfall - Zusammensetzung, Aufgabenstellung und Geschäftsablauf waren noch nicht genau geregelt. Am 26. Juni 1962 erließ der Stadtrat der Landeshauptstadt München erstmals ein Statut für die Baukunstkommission. Und so wie sie heute existiert, wurde sie mit Stadtratsbeschluss vom 1. Oktober 1970 ins Leben gerufen, also vor fast 48 Jahren.

Nun aber hat Manuel Pretzl, der Chef der Münchner CSU-Rathausfraktion die Neubauten der Stadt als „belanglos und uniform“ kritisiert und die Zusammensetzung und Konzeption der Stadtgestaltungskommission hinterfragt. Die Kritik ist, dass sich auch mit oder wegen der Einschaltung der Stadtgestaltungskommission eine gewisse Gleichförmigkeit neu errichteter Bauwerke einstellt und diese das Lebensgefühl der Menschen nicht trifft. Er fordert eine Reform der Kommission.

Wir fragen nun die Verantwortlichen im Planungsreferat:

1. Frau Professor Merk, wie setzt sich die Stadtgestaltungskommission zusammen und wie werden diese ausgewählt?

Die Kommission für Stadtgestaltung besteht aus zehn freiberuflichen Architektinnen /Architekten, Fachleuten aus der Obersten Baubehörde, jetzt neu: Bauministerium, der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Bayerischen Akademie der Schönen Künste. Weiter gehört der Stadtheimatpfleger und ein Vertreter des Naturschutzbeirats dem Gremium an. Der Stadtrat ist vertreten durch die Referenten und Korreferenten des Planungsreferats, des Baureferats und des Kulturreferats, der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Stadtplanung und dem Verwaltungsbeirat der Lokalbaukommission sowie den Planungssprecherinnen oder Planungssprechern der Fraktionen, die nicht bereits über diese Ämter in der Kommission vertreten sind. Der Oberbürgermeister leitet das Gremium.

Die zehn freiberuflichen Architektinnen/ Architekten werden aufgrund der Vorschläge, die mein Referat in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Architektenkammer ausarbeitet, vom Stadtrat berufen. Dabei geht das Bestreben dahin, freiberufliche Kolleginnen und Kollegen zu finden, die ein Interesse und die grundsätzliche Bereitschaft mitbringen, in den öffentlichen Dialog über Fragen der Stadtgestaltung einzutreten und dies ehrenamtlich zu tun. Dabei sehen wir zu, dass wir eine Mischung von unterschiedlichen Persönlichkeiten gewinnen, die ein breites fachliches Spektrum abdeckt.

2. Kommen die Architekten und Architektinnen, die der Stadtgestaltungskommission angehören, allesamt aus München und für welchen Zeitraum werden die Mitglieder bestellt?

Auch Nicht-Münchner Architektinnen und Architekten können und werden regelmäßig in die Kommission berufen. Die Sicht von Außen ist uns in der Kommissionsarbeit ganz wichtig. Derzeit hat die Kommission vier Mitglieder die nicht aus München kommen. Die freiberuflichen Architektinnen /Architekten werden für sechs Jahre in die Kommission berufen. Jeweils nach der Halbzeit scheidet die Hälfte der ehrenamtlich bestellten Mitglieder aus, so dass die Architektenbank sich alle drei Jahre neu zusammenfindet.

3. Frau Professor Merk, was bedeutet Qualität in der Architektur, wer entscheidet darüber und sind die bestehenden Verfahren überhaupt noch zeitgemäß?

Qualität in der Architektur kann man heute nicht mehr aus einem strengen Kanon einzig gültiger oder verordneter Baustile ableiten. Qualität entsteht für mich aus der Auseinandersetzung der jeweiligen Bauaufgabe mit dem Ort, an dem sie verwirklicht werden soll. Das Bauwerk, das hinzutreten will, muss mit der städtebaulichen Situation und mit dem gewachsenen Stadtkörper in einen Dialog treten; das bedeutet nicht, dass es sich immer anbiedern müsste oder hinter dem gewachsenen Stadtbild zurücktreten müsste; wenn es aber auffallen will, dann muss es schon besondere Qualitäten aufweisen. Eine gute Frage für Qualität ist zum Beispiel: Was bringt das Bauwerk der Straße neues, wie geht es mit dem Alten um und wie behandelt das Bauwerk seine direkten Nachbarn. Das wichtigste Qualitätskriterium bleibt die Frage der Proportion und der Komposition.

In der Stadtgestaltungskommission werden Bauvorhaben von den verschiedenen Disziplinen nach verschiedenen Gesichtspunkten abgeklopft. Der Bauherr und sein Architekt, die in der Kommission ein Vorhaben vorstellen, müssen sich in einer frühen Phase der Planung kritischen Fragen stellen und sich auf bestimmte Qualitäten festlegen. Das ist für mich eine der wichtigsten Funktionen der Kommission, dass der Bauherr selbst lernt, sein Bauvorhaben nicht nur für sich, sondern im Kontext einer städtebaulichen Situation zu sehen und zu argumentieren.  

Ich halte diese Diskussion gerade in einer so dynamisch wachsenden Großstadt für höchst zeitgemäß und angesichts der Diskussionen um die Bewahrung des Charakters unserer Stadt für aktueller denn je.

4. Herr Mager, Sie als Leiter der Lokalbaukommission entscheiden mit, ob Projekte in der Kommission vorgestellt werden. Nach welchen Kriterien werden die Bauvorhaben zur Beurteilung in der Kommission angemeldet?

Ganz knapp geantwortet: Die Kommission berät über städtebaulichen und Baukünstlerische Fragen. Wir legen vor außergewöhnliche Bauvorhaben und Vorhaben an wichtigen Straßenzügen und Plätzen, die sich auf die Erhaltung und Gestaltung des Münchner Stadtbildes auswirken können. Im Statut der Kommission heißt es, die Beratung betreffe vor allem die Errichtung oder Änderung von Bauten mit repräsentativem oder monumentalem Charakter, Hoch-, Tiefbaumaßnahmen und Freiflächenplanungen von besonders großem Umfang oder einschneidender Bedeutung für das Stadtbild, sowie die wesentlichen baulichen Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Straßen und Plätzen. Dies kann aber auch mal ein eher unscheinbares Mehrfamilienhaus sein, weil es den Baustil einer bestimmten Münchener Epoche prägt, oder aber auch mal die Dachgestaltung als sog. 5. Fassade.

Die Tagesordnung entsteht aus der täglichen Arbeit der Lokalbaukommission und der Unteren Denkmalschutzbehörde. Gelegentlich regt der Stadtheimatpfleger eine Behandlung an; des weiteren muss ein Fall auf die Tagesordnung, wenn vier Mitglieder es 14 Tage vor der Sitzung beantragen.

Die Tagesordnung wird mit den Planungssprechern aller Fraktionen und dem Oberbürgermeister abgestimmt.

Der richtige Zeitpunkt für die Präsentation der einzelnen Projekte ist für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und Bauherren nicht immer leicht. Erst müsse eine gewisse Grundsicherheit vorhanden sein. Auch wenn die Bauträger tendenziell früher präsentieren wollen würden, benötigt die Lokalbaukommission hinreichende Verbindlichkeit und der Bauherr braucht immer schon hinreichende Vorstellungen zur Gestaltung seines Vorhaben.

5. Ist es richtig, dass städtische Projekte aus prinzipiellen Erwägungen eher nicht der Kommission vorgestellt werden?

Nein, grundsätzlich werden auch städtische Projekte in der Kommission behandelt. Da hier beim Baureferat aber häufig Wettbewerbe voraus laufen, greift ein wichtiger Passus aus dem Statut der Kommission, dass nämlich Vorhaben, denen Wettbewerbe vorausgehen nur diskutiert werden, wenn der Bearbeitung nicht der erste Preis zugrunde gelegt wird. Wir haben zum Beispiel jüngst auch Platzgestaltungen in der Kommission behandelt.

6. Wie werden die Entscheidungen in der Kommission getroffen?

Grundsätzlich fallen alle Entscheidungen öffentlich. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende in der Sitzung formuliert eine Empfehlung, die sich aus der Diskussion der Mitglieder ableitet oder auf die in der Diskussion angesprochenen Aspekte Bezug nimmt, und stellt diese zur Abstimmung. Die Empfehlungen richten sich in grundsätzlichen Fragen an den Stadtrat oder an die mit den Einzelfällen befasste Verwaltung.

7. Die ausgetauschten Argumente sind doch meist vom persönlichen Geschmack des jeweiligen Kommissionsmitglieds geprägt – oder, anders gefragt: Wie gelingt es, die persönliche Haltung mit dem „Interesse der Allgemeinheit“ in Einklang zu bringen?

Ich habe den Eindruck, dass alle Mitglieder genau dieses Allgemeinwohl im Blick haben, wenn ein Vorhaben von verschiedenen Perspektiven aus beleuchtet wird. Durch die Zusammensetzung der Kommission, sind ja nicht nur Architektinnen/ Architekten, sondern Fachleute aus verschiedenen Bereichen und Stadträte in der Kommission vertreten. Dies gewährleistet einen ziemlich abgerundeten Blick auf ein vorgestelltes Vorhaben.

8. Tagt die Kommission für Stadtgestaltung im „Verborgenen“ oder sind die Sitzungen öffentlich und wie viele Projekte werden pro Jahr in den Sitzungen behandelt?

Grundsätzlich sind alle Sitzungen der Kommission öffentlich und werden vorher durch bekannte Medien wie die Rathaus-Umschau oder örtlicher Presse beworben. Es werden 6 Sitzungen pro Jahr terminiert.

9. Frau Professor Merk, wie soll die Zukunft der Stadtgestaltungskommission aussehen, um die aufgeworfene Kritik der CSU-Stadtratsfraktion zu entkräften und die geforderte Qualität in der Architektur zu erreichen?

Ich habe in der April-Sitzung der Kommission angekündigt, dass wir die Frage, wie es mit der Kommission weitergeht, welche Schwerpunkte wir uns setzen wollen und ob Änderungen am Statut oder in den Abläufen wünschenswert wären, in einem nicht-öffentlichen Sonderformat mit den Mitgliedern der Kommission erörtern werden. Letztlich müsste dann der Stadtrat entscheiden, ob er Änderungen vornehmen will. Für mich ist die Kritik an den freiberuflichen Mitgliedern der Kommission nicht ganz verständlich. Die Stadtratsfraktionen haben in der Kommission jederzeit die Möglichkeit einzugreifen. Aber wie es der Oberbürgermeister in der Aprilsitzung gesagt hat: Wir sollten das in aller Ruhe diskutieren!

Vielen Dank für das Gespräch.“                                           

Das Gespräch mit Frau Prof. Dr. Merk und                                          

Herrn Mager führte

Erika Schindecker

Sendlinger Str. 21/VI

80331 München

 

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
E-Mail: info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info

Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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Projekt Luitpoldblock München
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