Illegale Vermietungen: Ersatzzwangshaft wird bestätigt
Illegale Vermietungen: Ersatzzwangshaft bestätigt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat die vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München beantragte Ersatzzwangshaft für einen Mieter bestätigt, der zwei Wohnungen über Jahre hinweg illegal an Medizintouristen weitervermietet hatte.
Das Sozialreferat hatte im Fall dieses Mieters die Anordnung der Ersatzzwangshaft beantragt, um den Mieter zur Aufgabe der zweckfremden Nutzung zu bewegen.
Das Verwaltungsgericht hat im Sinne der Stadt entschieden und ordnete die Ersatzzwangshaft an. Daraufhin legte der Mann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Das Gericht hat die Beschwerde des Mieters nun abgewiesen, da die Zwangshaft recht- und verhältnismäßig ist.
Der Mieter ist nun wieder zur Fahndung ausgeschrieben.
Sofern der Mieter gefasst wird und die zweckfremde Nutzung beendet, wird die Anwendung von Zwangsmitteln eingestellt. Sollte er die fälligen Zwangsgeldsummen von bis zu 11.000 Euro bezahlen, kann er die Haft abwenden.
Autor
Erika Schindecker
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