Erhaltungssatzungen „Sendling“ und „Neuhausen“ beschlossen
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 15.06.2016 wurden die Erhaltungssatzungen „Sendling“ und „Neuhausen“ beschlossen.
Sie ersetzen die bisherigen Satzungen, die Ende Juni beziehungsweise Mitte Juli 2016 ausgelaufen sind.
In den vergangenen Monaten wurde von Experten überprüft, ob das ehemalige Arbeiterviertel in Sendling noch unter Milieuschutz gestellt werden kann. Ergebnis war, dass sowohl der Sendlinger Norden als auch der Süden nicht mehr Teil der neuen Satzung sind. Neu aufgenommen wurden dafür die Schmied-Kochel-Straße und der Block östlich des Gotzinger Platzes direkt am Großmarktgelände zwischen Kochelseestraße und Königsdorfer Straße.
Die neue Erhaltungssatzung betrifft rund 20.000 Sendlinger.
Das gesamte Areal nördlich der Lindwurmstraße zwischen Bahngleisen, Pfeufer- und Radlkoferstraße fiel aus dem Milieuschutz heraus. Der Teil Sendlings, südlich des Brudermühltunnels verlor ebenso die Schutzwürdigkeit, da die Mieten dort inzwischen so hoch sind, vielfach nachverdichtet wurde und die Bevölkerungsstruktur sich verändert hat.
Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Neuhausen“ befindet sich südlich des Rotkreuzplatzes mit Schwerpunkt Schulstraße und Arnulfstraße. Neu hinzugekommen ist das Gebiet zwischen Hirschberg- und Richelstraße. Entlassen wurden die Bereiche westlich des Rotkreuzplatzes zwischen Nibelungenstraße, Winthirplatz und Wendl-Dietrich-Straße, östlich des Rotkreuzplatzes zwischen Nymphenburger, Albrecht- und Leonrodstraße sowie nordwestlich der Leonrodstraße zur Landshuter Allee hin.
In der Landeshauptstadt München sind es somit insgesamt 20 Erhaltungssatzungsgebiete mit rund 136.000 Wohnungen, in denen etwa 239.000 Einwohner/innen leben.
Die Geltungsdauer sämtlicher 20 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.
Somit unterliegen im Geltungsbereich der Satzungen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einer Genehmigungspflicht. Die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum steht unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt.
Letztendlich ist die Erhaltungssatzung ein eher stumpfes Instrument, denn bei den meisten entlassenen Gebieten ist es im Grunde nicht gelungen, den Gentrifizierungsprozess aufzuhalten.
Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
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