Erhaltungssatzungen neu beschlossen
Erhaltungssatzungen neu beschlossen
-jetzt 23 Erhaltungssatzungsgebiete-
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 19.12.2018 wurde die Erhaltungssatzung „ St.-Benno-Viertel“ für weitere fünf Jahre erlassen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die nach fünf Jahren Geltungsdauer ausgelaufen ist.
Die bis zum 10.02.2019 gültige Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz“ wurde mit Beschluss vom 23.01.2019 neu gefasst und für weitere fünf Jahre als „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“ in neuem Umgriff beschlossen. Auftragsgemäß erfolgte für diesen Bereich eine erneute Untersuchung, bei der die benachbarten Bereiche mit einbezogen wurden.
Diese Untersuchung hat ergeben, dass der Erlass einer Erhaltungssatzung für das gesamte Satzungsgebiet „Hohenzollernstraße und Hohenzollernplatz“ nicht mehr begründet werden konnte. Das bisherige Satzungsgebiet ist zwischenzeitlich ein attraktiver Wohnstandort, auch und gerade im Fokus besser verdienender Haushalte. Es hat zudem an verschiedenen Stellen bauliche Aufwertungen erfahren, die -direkt oder mittelbar- zu Verdrängungsprozessen innerhalb der angestammten Bewohnerstruktur geführt hat. Größere Teile wurden also nicht mehr in die neue Satzung einbezogen. Teilbereiche um den Hohenzollernplatz sind Bestandteil der Neuabgrenzung und wurden für den Erlass einer Erhaltungssatzung vorgeschlagen.
Durch die Neuabgrenzung wurde das Satzungsgebiet nach Nordwesten verschoben. Somit wurden zwar rund 3.300 Wohnungen aus der Satzung entlassen, das neue Gebiet beinhaltet jedoch 6.300 Wohnungen mit ca. 10.500 Einwohnerinnen und Einwohnern. Somit wurden in der Summe rund 2.300 Bürger mehr geschützt.
Die zeitgleich beschlossene Erhaltungssatzung „Hohenzollernstraße“ wurde lediglich um zwei Jahre verlängert. Das Planungsreferat wurde beauftragt, bis Ende 2020 für dieses Gebiet kleinräumige Nachuntersuchungen im Hinblick auf die Kriterien zum Verdrängungspotential durchzuführen und das Ergebnis dem Stadtrat vorzulegen.
Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt München 23 Erhaltungssatzungsgebiete
mit rund 159.000 Wohnungen, in denen etwa 284.000 Einwohner/innen leben.
Die Geltungsdauer sämtlicher 23 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.
SPD-Antrag für noch mehr Mieterschutz
Im Zusammenhang mit der Neufassung der Erhaltungssatzung „Hohenzollernplatz/Hiltenspergerstraße“ kam das Instrument Erhaltungssatzung erstmals vertieft auf den Prüfstand. In der ersten Vorlage des Planungsreferates war vorgesehen, den neu beschlossenen Bereich „Hohenzollernstraße“ aus der Satzung herauszunehmen. Zu viele Wohnungen in diesem Umgriff seien zwischenzeitlich modernisiert worden. Aufgrund dieser Aufwertung hat sich die Bevölkerungsstruktur in diesem Gebiet verändert.
Nach Ansicht der SPD-Stadtratsfraktion reicht der bisher angewendete Kriterienkatalog nicht mehr aus. Um Mieter in München künftig noch besser zu schützen, ist das Planungsreferat beauftragt, bis Juni 2019 die Indikatoren von 2013 zur Ermittlung von Erhaltungssatzungen weiter zu entwickeln und eine neue Beschlussvorlage im Stadtrat einzubringen. Bisher gelten für die Ausweisung eines Erhaltungssatzungsgebietes enge Bestimmungen, die jedoch in Quartieren, in denen die Mieten stark gestiegen sind, nicht mehr als Schutzgebiet in Frage kommen.
Autor
Erika Schindecker
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