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Thursday, 21.11.2024

Erhaltungssatzungen in Obergiesing erneut beschlossen und erweitert

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 21.11.1996 wurde das Referat fü Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, vor Ablauf der Geltungsdauer von Erhaltungssatzungen eine Verlängerungsmöglichkeit zu überprüfen.

Die derzeit bestehenden Erhaltungssatzungen für Obergiesing treten mit Ablauf des 19.11.2015 außer Kraft.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat nunmehr am 07.10.2015 erneut die Erhaltungssatzungen "Tegernseer Landstraße" und Trauchberg-/Forggenseestraße" in Obergiesing für weitere fünf Jahre beschlossen. Die bisherigen Satzungen sind bis zum 19. November 2015 befristet. Nach noch zu erfolgender Bestätigung durch die Vollversammlung des Stadtrates und Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München werden  die neuen Satzungen mit einem -räumlich gesehen- vergrößertemUmgriff im November 2015 vor Ablauf der besetehenden Erhaltungssatzungen in Kraft treten.

Die Landeshauptstadt München erlässt bereits seit mehr als 25 Jahren sogenannte Milieuschutzsatzungen. In diesen Gebieten stehen bestimmte bauliche Vorgaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem jeweiligen Gebiet erhalten werden.

Die Erhaltungssatzungen in Obergiesing waren zeitlich befristet und wurden vor Ablauf auf einen möglichen Neuerlass vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung überprüft. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Gebiete mit geändertem Umgriff erneut für den Erlass einer Erhaltungssatzung geeignet sind. Die Untersuchungen haben zudem ergeben, dass die Erhaltungssatzung "Tegernseer Landstraße" um den von der Werinher-, Rotwand- und Kesselbergstraße umgrenzten Bereich deutlich nach Osten und Süden und die Erhaltungssatzung "Trauchberg-/Forggenseestraße" um den Bereich zwischen der Deisenhofener, Untersberg- und Bayerischzeller Straße erweitert werden sollen.

In der Landeshaupstadt München wird es somit insgesamt 18 Erhaltungssatzgebiete mit rund 120.000 Wohnungen geben, in denen etwa 214.000 Einwohner/innen leben.

Somit unterliegen im Geltungsbereich der Satzungen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen einer Genehmigungspflicht.



Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Str. 21
80331 München
Tel. 089/260 35 66
Fax: 089/260 78 81
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